Unsere Richtlinien um Honig über die Marke Hilde Honig verkaufen zu dürfen.
Da wir eine örtliche Begrenzung durch den Namen schon von Beginn an haben, haben nur Imkerinnen und Imker die im Landkreis Hildesheim imkern, die Möglichkeit bei uns mit dran teilzunehmen.
Zur Haltung:
– kein Verschneiden der Flügel von der Bienenkönigin
– zur Einwinterung sollen min. 20% aus der eigenen Honigernte den Bienen zurück geführt werden.
Zur Honigernte:
– max. einen Wassergehalt des Honigs von 18%
Zum Verkauf über Hilde Honig:
– die Benutzung unserer Etiketten um ein dauerhaftes Markenimage aufzubauen und dieses beibehalten zu können
– der Erwerb von Nutzungsrechten unserer Verkaufsstellen bei unseren Verkaufspartnern benutzen zu dürfen
– Sie müssen als Imkerin oder Imker im Landkreis Hildesheim imkern und auch hier beim Veterinäramt angemeldet sein.
– Sie sollten in einem Imkerverein angemeldet sein. Neues Wissen lässt sich mit anderen Menschen besser teilen.